Kostenerstattungsverfahren
Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz erklären, welche Unterlagen für das Kostenerstattungsverfahren benötigt werden. Die Angaben basieren auf unserer Erfahrung der letzten Jahre mit verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem ist es möglich, dass Kassen ihre Anforderungen ändern und Sie noch weitere Unterlagen benötigen.
Antrag auf Kostenerstattung
Folgende Unterlagen werden in den meisten Fällen benötigt:
PTV11- Formular
Das PTV11- Formular erhalten Sie in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin. Einen solchen Termin können Sie direkt bei niedergelassenen Kolleg*innen oder über die Terminservicestelle (116117) vereinbaren.
Ihr Hausarzt/ Hausärztin wird Ihnen den Konsiliarbericht ausfüllen.
Die meisten Krankenkassen fordern eine Aufzählung der niedergelassenen Therapeut*innen, die Sie neben uns bereits kontaktiert haben (und die Ihnen keinen Therapieplatz anbieten konnten).
In einem Anschreiben an Ihre Krankenkasse können Sie noch einmal die Notwendigkeit einer Psychotherapie deutlich machen und um eine baldige Kostenübernahme bitten.
Kostenvoranschlag Dritte Welle
Wir stellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag führe Ihre Krankenkasse aus. Bitte sprechen Sie uns hierfür direkt an.